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Du kommst zum Parkplatz zurück und stellst fest: Ein Kratzer am Kotflügel, eine Delle in der Tür oder ein beschädigter Außenspiegel. Jemand hat dein Auto angefahren – und ist einfach weitergefahren. Was jetzt?
In Deutschland passieren täglich Tausende Parkrempler. Viele Betroffene sind verunsichert: Polizei rufen oder nicht? Was zahlt die Versicherung? Und was droht eigentlich dem Verursacher? In diesem Guide erfährst du alles, was du über Parkschäden wissen musst – von deinen Rechten über die korrekte Schadensmeldung bis zu Präventionsmöglichkeiten.
Die Situation: Parkrempler am Auto entdeckt
Ein Parkrempler ist mehr als nur ärgerlich – er ist auch rechtlich relevant. Wichtig ist zunächst: Du bist nicht allein. In Deutschland passieren laut Statistischem Bundesamt jährlich rund 2,5 Millionen Verkehrsunfälle, davon etwa 2,2 Millionen mit reinem Sachschaden. Parkschäden machen einen erheblichen Anteil aus – allein die jährlich rund 33.000 Eintragungen wegen Unfallflucht im Fahreignungsregister zeigen das Ausmaß. Die häufigsten Szenarien:
Typische Schäden
- • Kratzer an Türen und Kotflügeln
- • Dellen durch Türstöße
- • Beschädigte Außenspiegel
- • Schrammen am Stoßfänger
Häufigste Orte
- • Supermarkt-Parkplätze
- • Parkhäuser
- • Straßenrand in engen Straßen
- • Parkbuchten vor Wohnhäusern
Rechtlich wichtig zu wissen:
Ein Parkrempler gilt rechtlich als Verkehrsunfall. Einfach wegzufahren ist Unfallflucht (§ 142 StGB) und kann mit Geldstrafe, Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden.
Auch bei "nur" einem Kratzer: Die Strafen sind erheblich – und lohnen sich nie.
Sofortmaßnahmen: Die ersten 10 Minuten
Du hast einen Parkschaden entdeckt? Diese Schritte solltest du sofort durchführen:
Checkliste: Die ersten 10 Minuten
Fotos machen
Fotografiere den Schaden aus mehreren Winkeln. Wichtig: Auch die Gesamtsituation (Umgebung, Parkposition, Nachbarautos) dokumentieren. Je mehr Fotos, desto besser für die Versicherung.
Nach Zeugen suchen
Schaue dich um: Gibt es Passanten, die den Vorfall beobachtet haben? Frage in nahegelegenen Geschäften nach. Notiere Namen und Kontaktdaten potenzieller Zeugen.
Zettel am Auto suchen
Prüfe Scheibenwischer und Türgriffe: Vielleicht hat der Verursacher einen Zettel hinterlassen. Wenn ja: Zettel fotografieren bevor du ihn anfasst (für eventuelle Fingerabdrücke).
Spuren am anderen Auto
Bei Lackspuren auf deinem Auto: Schaue dir die umliegenden Fahrzeuge an. Die Farbe könnte passen. Wenn du ein verdächtiges Auto findest: nicht berühren, nur fotografieren (Kennzeichen, Schäden, Position).
Polizei informieren
Bei Fahrerflucht (kein Zettel hinterlassen): Immer die Polizei rufen (110 oder lokale Dienststelle). Die Anzeige ist wichtig für deine Versicherung und ermöglicht die Strafverfolgung.
Versicherung kontaktieren
Informiere deine Versicherung innerhalb von einer Woche über den Schaden. Je schneller, desto besser. Die meisten Versicherer bieten Online-Schadensmeldung oder Hotlines an.
Zeitfenster beachten!
Anzeige bei Fahrerflucht sollte innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Nach 48 Stunden wird es schwieriger, den Schaden nachzuweisen. Versicherungsmeldung: maximal 1 Woche Zeit.
Deine Rechte als Geschädigter
Als Opfer eines Parkremplers hast du klare rechtliche Ansprüche:
Recht auf vollständigen Schadensersatz
Der Verursacher (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) muss alle Kosten übernehmen. Der durchschnittliche Kfz-Schaden liegt laut GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) bei rund 4.000 Euro, wobei die Schadenskosten in den letzten zehn Jahren um über 60 Prozent gestiegen sind:
- ✓ Reparaturkosten (nach Werkstatt deiner Wahl)
- ✓ Wertminderung des Fahrzeugs (bei neueren Autos)
- ✓ Nutzungsausfall (wenn Werkstattaufenthalt nötig)
- ✓ Gutachterkosten (bei Schäden über 700-1000€)
- ✓ Mietwagenkosten (während Reparatur)
Recht auf freie Werkstattwahl
Du darfst selbst entscheiden, wo dein Auto repariert wird. Die Versicherung kann keine Werkstatt vorschreiben – auch nicht "die günstigste". Du hast das Recht auf eine fachgerechte Reparatur in einer Fachwerkstatt deiner Wahl.
Kein Selbstbehalt bei unverschuldetem Schaden
Wenn du nicht schuld bist und der Verursacher bekannt ist: Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt alles. Du zahlst keinen Selbstbehalt und verlierst keine Schadenfreiheitsklasse.
Recht auf Gutachten
Bei Schäden ab ca. 700-1000 € kannst du ein unabhängiges Gutachten anfertigen lassen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Das Gutachten sichert deine Ansprüche rechtlich ab.
Sonderfall: Verursacher unbekannt
Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, hast du zwei Optionen:
1. Kaskoversicherung (falls vorhanden)
Teilkasko deckt meist keine Parkschäden. Vollkasko zahlt – aber: Du zahlst deinen Selbstbehalt (meist 150-500€) und verlierst Schadenfreiheitsklasse.
2. Selbst zahlen
Bei kleineren Schäden (unter 500€) ist es oft günstiger, selbst zu zahlen – um die Hochstufung der Versicherung zu vermeiden.
Deine Pflichten als Verursacher
Du hast selbst einen Parkrempler verursacht? Dann bist du gesetzlich verpflichtet, dich korrekt zu verhalten:
Gesetzliche Pflichten (§ 142 StGB)
Sofort anhalten und warten
Nach einem Parkrempler musst du mindestens 30-60 Minuten warten, ob der Geschädigte zurückkommt. In dieser Zeit darfst du die Unfallstelle nicht verlassen.
Zettel hinterlassen
Wenn der Geschädigte nicht zurückkommt: Hinterlasse einen gut sichtbaren Zettel an der Windschutzscheibe mit Name, Adresse, Telefonnummer, Kennzeichen, Datum, Uhrzeit und Unfallhergang.
Polizei informieren
Zusätzlich zum Zettel: Informiere die Polizei über den Unfall – entweder direkt vor Ort (110) oder nachträglich auf der Wache (innerhalb von 24 Stunden). Dies schützt dich vor dem Vorwurf der Fahrerflucht.
Versicherung melden
Melde den Schaden unverzüglich deiner Haftpflichtversicherung. Die übernimmt die Schadensregulierung. Du zahlst nichts (außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz).
Was droht bei Fahrerflucht?
Einfach wegfahren ist keine Lösung. Die Strafen sind drastisch:
Selbst bei Bagatellschäden (z.B. 50€ Kratzer) drohen diese Strafen bei Fahrerflucht.
Parkrempler melden: Schritt für Schritt
Die korrekte Schadensmeldung ist entscheidend für eine reibungslose Abwicklung. So gehst du vor:
Polizei kontaktieren
Bei Fahrerflucht (Verursacher unbekannt): Erstatte Anzeige bei der Polizei – entweder vor Ort (110) oder auf der nächsten Wache.
Was die Polizei aufnimmt:
- → Personalien und Fahrzeugdaten
- → Unfallort, -zeit und -hergang
- → Schadensbeschreibung und Fotos
- → Zeugenaussagen (falls vorhanden)
Du erhältst ein Aktenzeichen – bewahre es gut auf!
Versicherung informieren
Melde den Schaden deiner Versicherung – online, per App oder telefonisch. Innerhalb von 7 Tagen ist Pflicht, je schneller desto besser.
Welche Informationen die Versicherung braucht:
- → Versicherungsnummer und Kennzeichen
- → Datum, Uhrzeit und Ort des Schadens
- → Schadensbeschreibung + Fotos
- → Gegnerdaten (falls bekannt) oder Polizei-Aktenzeichen
- → Zeugen (Name, Adresse, Telefon)
Gutachten / Kostenvoranschlag
Je nach Schadenshöhe brauchst du ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag.
Schaden unter 700€:
Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht meist aus.
Schaden über 700€:
Unabhängiges Gutachten empfohlen – sichert deine Ansprüche rechtlich ab.
Reparatur & Abrechnung
Nach Freigabe der Versicherung: Werkstatt beauftragen und reparieren lassen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Versicherung – oder du legst die Rechnung vor.
Versicherung: Was wird gezahlt?
Welche Versicherung zahlt bei Parkschäden? Und was musst du selbst tragen? Hier der Überblick:
| Situation | Welche Versicherung? | Was zahlst du? |
|---|---|---|
| Du wurdest angefahren, Verursacher bekannt | Haftpflicht des Verursachers | Nichts |
| Du wurdest angefahren, Verursacher unbekannt + Vollkasko | Deine Vollkasko | Selbstbehalt (ca. 150-500€) + Hochstufung |
| Du wurdest angefahren, Verursacher unbekannt, keine Vollkasko | Keine Versicherung | Alles selbst |
| Du hast jemanden angefahren | Deine Haftpflicht | Nichts (Haftpflicht zahlt alles) |
Tipp: Teilkasko hilft nicht
Teilkasko deckt meist keine Parkschäden ab (außer bei eindeutigen Wildschäden). Nur Vollkasko zahlt bei unbekanntem Verursacher.
Tipp: Hochstufung vermeiden
Bei kleinen Schäden (unter 500€) kann es günstiger sein, selbst zu zahlen statt die Vollkasko einzuschalten – um die Hochstufung der Prämie zu vermeiden.
Prävention: Weniger Ärger bei Parkschäden
Die beste Lösung ist, Parkschäden von vornherein zu verhindern – oder zumindest die Abwicklung zu erleichtern. Angesichts steigender Reparaturkosten (plus 60 Prozent in zehn Jahren laut GDV) lohnt sich Prävention besonders. Hier sind bewährte Strategien:
Dashcam mit Parküberwachung
Eine Dashcam mit Parkmodus zeichnet automatisch auf, wenn jemand dein Auto touchiert. Mittlerweile in Deutschland erlaubt (bei kurzer Aufzeichnungsdauer) und sehr effektiv bei der Täterermittlung.
Sicherheitsabstand beim Parken
Lasse beim Einparken ausreichend Platz zu Nachbarautos (mind. 50 cm). Parke in Parkhäusern möglichst an der Wand oder in weniger frequentierten Bereichen.
Versicherungsschutz optimieren
Prüfe deine Vollkasko-Konditionen: Niedriger Selbstbehalt und gute SF-Klasse machen Schadensregulierung günstiger. Bei neueren Fahrzeugen lohnt sich Vollkasko fast immer.
Die smarte Lösung: DriveTag von SilentLink
Weniger Ärger mit Parkschäden. Mit DriveTag können ehrliche Verursacher dich kontaktieren – ohne Telefonnummer preiszugeben.
Verursacher kontaktiert dich
QR-Code scannen → Nachricht senden. Der Verursacher kann dich erreichen, ohne deine Telefonnummer zu kennen.
Datenschutz
Deine Telefonnummer bleibt privat. Kommunikation läuft verschlüsselt über die SilentLink-Plattform.
Schnelle Abwicklung
Direktkontakt erspart Polizei, Aktenzeichen und tagelange Wartezeit bei der Versicherung.
So funktioniert's:
DriveTag-QR am Auto anbringen
Verursacher scannt QR-Code
Nachricht mit Kontaktdaten senden
Direkte Schadensregulierung
Ab 9,90€ • Kostenloser Versand • 30 Tage Geld-zurück-Garantie
Zusammenfassung: Das Wichtigste in Kürze
Als Geschädigter:
- → Sofort Fotos machen und Schaden dokumentieren
- → Polizei rufen (bei Fahrerflucht)
- → Versicherung innerhalb von 7 Tagen informieren
- → Bei bekanntem Verursacher: dessen Haftpflicht zahlt alles
- → Bei unbekanntem Verursacher: Vollkasko (falls vorhanden)
Als Verursacher:
- → Niemals einfach wegfahren (Straftat!)
- → 30-60 Minuten warten
- → Zettel mit allen Kontaktdaten hinterlassen
- → Polizei informieren (zusätzlich)
- → Eigene Haftpflichtversicherung melden